Bettina Striethorst
Studio für kosmetische Dienstleistungen / Mikropigmentierungen
In der Presse
Aktuell:
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V
Kosmetische Produkte
Bei der Kosmetikwerbung steht das Jahr 2016 im Zeichen der Evaluierung. Bis Juli soll eine Arbeitsgruppe die Umsetzung der neuen Regelungen aus dem Jahr 2013 in den Mitgliedsstaaten untersuchen und gegebenenfalls weitere Regulierungsmaßnahmen vorschlagen.
Und die Pläne der Kommission sind damit noch nicht abgeschlossen: Bis Juli 2016 soll eine Arbeitsgruppe die Umsetzung der „Gemeinsamen Kriterien“ in den Mitgliedstaaten untersuchen und ggf. weitere Maßnahmen bis hin zu einer Annäherung an die Vorgaben der Health-Claims-Verordnung, d.h. einer Positivliste zulässiger Werbeaussagen, vorschlagen.
Die European Adverstising Standards Alliance (EASA) hat bereits im Jahr 2015 im Rahmen einer breit angelegten Studie zusammen mit dem europäischen Kosmetikverband Cosmetics Europe die Einhaltung der rechtlichen und selbstregulativen Vorgaben zur Kosmetikwerbung anhand von fast 2000 einzelnen Werbemaßnahmen aus sechs europäischen Ländern untersucht. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass 91% aller Werbemaßnahmen sämtlichen relevanten gesetzlichen und selbstregulativen Vorgaben entsprechen. Über 3% der geprüften Werbemaßnahmen lagen keine ausreichenden Informationen vor. Nur bei 6% der Werbemaßnahmen konnte ein Verstoß festgestellt werden. Die ermittelten Verstöße betrafen neben Irreführungstatbeständen auch Verletzungen der selbstregulativen Vorgaben, z. B. in Bezug auf Ethik und Moral. EASA und Cosmetics Europe haben die Ergebnisse ihrer Studie bereits im Januar in einem Workshop mit Kosmetikverbänden, Unternehmen und einem Vertreter der für die Regulierung der Kosmetikwerbung zuständigen Generaldirektion GROW vorgestellt.
Die Ergebnisse der Studie sind deutlich: Die gesetzliche Regulierung des Kosmetikwerbemarktes ist ausreichend, und die Unternehmen setzen die Vorgaben sorgfältig um. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen, insbesondere eine Annäherung an die Health-Claims-Verordnung, sind aktuell nicht erforderlich, und es bleibt zu hoffen, dass die Kommission diesen Ergebnissen in ihrer Evaluierung ausreichend Bedeutung zumessen wird. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass der Kosmetikmarkt sich mit der konstanten Bedrohung durch Piraterieprodukte auch 2016 Risiken ausgesetzt sieht, die für Unternehmen wie Verbraucher weitaus schwerer wiegen.
Stand: Mai 2016